Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisebedingungen - Gültig ab Dezember 2012
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros)und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.
1.4 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen ein zu stehen. Dies gilt nur dann nicht, wenn er für andere Reisende unter Vorlage von entsprechenden Original-Vollmachten der Mitreisenden tätig wird.
1.6 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Die Annahmeerklärung erfolgt schriftlich oder auf elektronischem Wege, also per E-Mail. Die Annahmeerklärung / Reisebestätigung wird der Reiseveranstalter dem Kunden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln.
1.7 Weicht der Inhalt der Annahnmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. BEZAHLUNG
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Mit Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 22 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.
Seminare und Events gelten nicht als Reiseveranstaltung, daher ist kein Sicherungsschein nötig. Für den Kunden gelten die gleichen Zahlungsfristen, ohne dass ein Sicherungsschein übergeben wird.
2.2 Die Reisepapiere werden 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt. Sie werden dann nach Zahlungseingang unverzüglich versandt. Auf Wunsch händigen wir die Reisepapiere bei Barzahlung auch in unserem Büro aus. Ein Anspruch auf Aushändigung der Reisepapiere vor vollständiger Zahlung besteht nicht.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2 Satz 2 bis 6.3 zu belasten. Bucht der Kunde die Reise innerhalb 2 Wochen vor Reisebeginn, wird die Zahlung des kompletten Reisepreises sofort mit Eingang der Reisebestätigung fällig. Dies kann per Barzahlung erfolgen, bei Überweisung ist umgehend die Bestätigung der Bank über den Geldtransfer zu übermitteln.
3. LEISTUNGEN
3.1 Die von spirit walk geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung, der Leistungsbeschreibung und der jeweiligen Reise. Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluss bleiben vorbehalten.
3.2 Falls eine Reise mit Halb- oder Vollpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern unter der Rubrik Leistung im Katalog nichts anderes aufgeführt ist.
3.3 Die Angaben in der mit der Reisebestätigung verschickten Reiseinformation zu der jeweiligen Reise sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da sich aber einzelne Bestimmungen ändern können, kann für die Gültigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernommen werden.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht verändern.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten.
4.5 spirit walk behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Kosten für Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann spirit walk den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Rechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann spirit walk vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN/STORNKOSTEN
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber spirit walk unter der in Ziffer 22 der AGB angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht durch ihn zu vertreten ist oder kein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Bei Stornierung des gesamten Reisevertrages können etwa mit dem Reisevertrag abgeschlossene Versicherungspakete ebenfalls storniert werden. Dies gilt jedoch nicht für eine beim Reiseveranstalter abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung, die in jedem Fall bestehen bleibt.
6. UMBUCHUNGEN/WECHSEL IN DER PERSON DES REISETEILNEHMERS
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluglinie (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, berechnet spirit walk bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von mindestens 50 Euro pro Person.
6.2 Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige oder keine Kosten verursachen.
6.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder wenn dieser den Einreisebestimmungen des Ziellands nicht genügt.
7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm anzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
8. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist spirit walk berechtigt, die Reise bis zu 25 Tage vor Reisebeginn abzusagen.
9. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
10. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN HÖHERER GEWALT
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Reglung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
11. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
11.1 Mängelanzeige
11.2 Fristsetzung durch Kündigung
11.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
11.4 Reiseunterlagen
11.5 Schadensminderungspflicht
12. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
12.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
12.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und von der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 11.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUUNTERNEHMENS
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
15. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
15.1 Der Kunde sollte sich rechtzeitig informieren hinsichtlich der Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Für Angehörige anderer als EU-Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
15.2 Der Reisende sollte sich über den die Gesundheitsvorschriften hinaus gehenden Infektions- und Impfschutz sowie über andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
15.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
15.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
16. KÖRPERLICHE ANFORDERUNGEN
Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.
17. DATENSCHUTZ
Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Dazu dient auch eine Liste der Teilnehmer einer Reise, sortiert nach Namen, Vornamen, Zustieg und, sofern bekannt, Wohnort, die jeder Mitreisende vor Reiseantritt erhält. Falls die Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies spirit walk gegenüber bei Buchung oder Erhalt der Buchungsbestätigung gesondert erklärt werden. Auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach § 28 Absatz 4, Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.
18. RECHTSWAHL
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
19. GERICHTSSTAND
19.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
20. SONSTIGES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit dieses Reisevertrages und auch nicht der übrigen AGB-Regelungen zur Folge.
21. VERANSTALTER
Anschrift:
spirit walk Doris Walter Schachenmeierstraße 35e 80636 München
0049 172 866 11 80 info@spirit-walk.de
Gerichtsstand: Amtsgericht München
Stand Dezember 2012
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